Friedrich und Andreas Lange - Dagobertstraße 9a - 40225 Düsseldorf - Telefon: 0211 - 757351

Parkplätze für die Berufskollegs
Max Weber und Walter Eucken,
Suitbertusstraße 163-165, 40223 Düsseldorf

Auf Anregung der Stadtverwaltung Düsseldorf und auf der Grundlage einer Umfrage in den beiden Schulen wurden im August 2004 in der Dagobert-Garage 120 Sonderparkplätze für die Schüler/innen eingerichtet.

Dazu mußten die bisherigen Parkplätze der Dauermieter in der Ebene U2 in andere Bereiche der Garage verlagert werden. Auch waren erhebliche technische Innovationen erforderlich um die neue duale Nutzung der Garage zu realisieren. Das bisher vorhandene Magnetschlüssel-System der Garage mußte gegen ein computergesteuertes System der namhaften Firma Scheidt & Bachmann mit der dazu erforderlichen leitungsmäßigen Infrastruktur ausgetauscht werden. Im Schulgebäude wurde ein Kassenautomat installiert, der die zum zeitbegrenzten Parken in der Dagobert-Garage erforderlichen Coins gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Die “alten” Dauermieter können dem gegenüber die Garage mit ihren erhaltenen Karten permanent nutzen. Dieses duale Coin-Karten-System gilt als technisches Novum für die Verwendung in einem Parkhaus. Die in Fachkreisen bekannte Firma Scheidt & Bachmann modifizierte dazu ein ursprünglich für Schwimmbäder und Preizeitparks vorgesehenes System. Dabei ergaben sich allerdings Anfangsschwierigkeiten, die inzwischen  mit dem Knoff-Hoff der Mönchengladbacher Firma überwunden wurden.

(Fortsetzung folgt)

Am Kassenautomat im Eingangsbereich der Schule können die Coins für die Nutzung der Dagobert-Garage nach Belieben “aufgeladen” werden. Auch das Pfand für nicht mehr benötigte “leere” Coins wird nach dem Einwurf vom Kassenautomat wieder ausgezahlt.

Der ständig vom nahen Sicherheits- Service kameraüber- wachte und alarmge- sicherte Kassenauto- mat kann selbst- verständlich wahl- weise mit Münzen oder mit Banknoten “gefüttert” werden.

Nur mit einem gültigen Coin ist die Nutzung von Parkplätzen in der Dagobert-Garage möglich. Für jeden Parkvorgang wird ein Betrag von dem “aufgeladenen” Guthaben des Coins abgebucht. Der “leere” Coin kann am Kassenautomat mit einem beliebigen Betrag wieder “gefüllt” oder - gegen Erstattung der einbehaltenen Pfandgebühr - wieder zurück gegeben werden.

Fortsetzung dieser Seite

Zur Folgeseite Zum Seitenanfang